Mit der bAV sichert der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer Versorgungsleistungen wie Altersvorsorge, Hinterbliebenen- oder Invalidenversorgung. Seit dem 1. Januar 2002 hat jeder Arbeitnehmer einen rechtlichen Anspruch auf eine bAV im Rahmen der Entgeltumwandlung. Arbeitnehmer, die gesetzlich rentenversichert sind, können von ihrem Arbeitgeber eine bAV verlangen. Der Arbeitnehmer profitiert von dieser Form der steuerlich geförderten Altersvorsorge, denn bis zu einem pro Jahr eingezahlten Beitrag von 2.640 Euro sind die Beiträge sozialversicherungs- und steuerfrei.
Die Vorteile sprechen für sich! Daher sollte sich jeder Arbeitnehmer – ob in einem Kleinbetrieb oder Großunternehmen – über die bAV und geeignete Durchführungsalternativen einer bAV informieren.