Eine zusätzliche Altersvorsorge für Arbeitnehmer und Arbeitgeber ist sehr wichtig! Die gesetzliche Rente allein reicht in vielen Fällen nicht aus, um im Alter ein angenehmes Leben zu führen. Die betriebliche Altersversorgung kann die staatliche Rente Ihrer Mitarbeiter sinnvoll ergänzen. Seit dem 1. Januar 2002 hat jeder Arbeitnehmer einen rechtlichen Anspruch auf eine bAV im Rahmen der Entgeltumwandlung.
Die Vorteile sprechen für sich! Daher informieren sich immer mehr Arbeitnehmer über die bAV und die geeigneten Durchführungswege einer bAV. Ein überzeugendes bAV-Angebot des Arbeitgebers für seine Mitarbeiter trägt langfristig zur Steigerung der Mitarbeitermotivation und der daraus resultierenden Leistungsbereitschaft bei.
Die häufigste Form der bAV ist die Direktversicherung. AKL bietet neben der klassischen Variante zusätzlich alternative Durchführungswege zu den bestmöglichen Konditionen am Markt. Wir beraten Sie gern zu folgenden Themen:
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